Software bauen und Datenschutz verantworten gehören für uns zusammen. Deshalb übernehmen wir auf Wunsch auch die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO: offiziell bestellt, pragmatisch in der Umsetzung und technisch so tief im Thema, dass Datenschutz Ihre Projekte beschleunigt statt bremst.
Sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein DSB Pflicht (§ 38 BDSG).
Unabhängig von der Größe: bei Gesundheits- oder Finanzdaten, umfangreicher Überwachung oder Verarbeitungen, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern.
Enterprise-Kunden und öffentliche Auftraggeber verlangen zunehmend einen benannten DSB, bevor sie Daten teilen oder Aufträge vergeben.
Wir lesen Architekturen, Datenflüsse und Verträge gleichermaßen. Empfehlungen, die Ihr Entwicklungsteam auch umsetzen kann.
Wir bauen selbst KI-Systeme und wissen, worauf es bei Modellen, Hosting und dem EU AI Act ankommt.
Datenschutz soll Projekte möglich machen. Wir suchen den Weg, der rechtssicher ist und trotzdem ins Ziel führt.
Das hängt von Größe, Branche und Datenlage Ihres Unternehmens ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein festes monatliches Angebot ohne versteckte Stundenkontingente.
Ein interner DSB braucht Fachkunde, Fortbildung und genießt besonderen Kündigungsschutz. Ein externer DSB bringt die Erfahrung sofort mit, ist unabhängig und flexibel kündbar.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Erstgespräch. Bei akuten Datenpannen helfen wir sofort.
Ja. Die Rolle als Datenschutzbeauftragter ist eine eigenständige Leistung und nicht an ein Entwicklungsprojekt gebunden.
Ob Pflicht ab 20 Mitarbeitenden oder freiwillig für mehr Sicherheit: Wir klären in einem kurzen Gespräch, was Ihr Unternehmen braucht.