Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Oft schneller, als man denkt. Und auch ohne Pflicht lohnt er sich, wenn Kunden, Konzernpartner oder Ausschreibungen nach Datenschutz fragen.
Ab 20 Personen

Sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein DSB Pflicht (§ 38 BDSG).

Sensible Daten & Risiko

Unabhängig von der Größe: bei Gesundheits- oder Finanzdaten, umfangreicher Überwachung oder Verarbeitungen, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern.

Freiwillig, aber gefragt

Enterprise-Kunden und öffentliche Auftraggeber verlangen zunehmend einen benannten DSB, bevor sie Daten teilen oder Aufträge vergeben.

Was wir für Sie übernehmen

Ein fester Leistungsumfang statt Stundenzettel. Sie wissen, woran Sie sind, und wir sind da, wenn es darauf ankommt.
  1. 01 Bestellung & Meldung Wir werden als externer DSB benannt und übernehmen die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde.
  2. 02 Verzeichnis & TOMs Verarbeitungsverzeichnis, technische und organisatorische Maßnahmen: aufgebaut, gepflegt, prüfbereit.
  3. 03 Verträge & Dienstleister Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Drittlandtransfers und neuen Tools, bevor sie live gehen.
  4. 04 Datenschutz-Folgenabschätzung DSFA für risikoreiche Verarbeitungen, sauber dokumentiert und mit konkreten Maßnahmen.
  5. 05 KI & EU AI Act Einsatz von KI-Modellen datenschutzkonform bewerten, vom Prompt bis zum Hosting.
  6. 06 Schulungen & Awareness Kurze, praxisnahe Schulungen für Ihr Team statt Folienschlachten.
  7. 07 Betroffenenrechte Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanfragen fristgerecht und nachvollziehbar beantworten.
  8. 08 Datenpannen & Audits Schnelle Begleitung bei Vorfällen inklusive 72-Stunden-Meldung und Ansprechpartner bei Prüfungen.

Datenschutz von Leuten, die Software bauen

Die meisten Datenschutzbeauftragten kommen aus dem Recht. Wir kommen aus der Technik und kennen das Recht.
Technisch fundiert

Wir lesen Architekturen, Datenflüsse und Verträge gleichermaßen. Empfehlungen, die Ihr Entwicklungsteam auch umsetzen kann.

KI ohne Bauchschmerzen

Wir bauen selbst KI-Systeme und wissen, worauf es bei Modellen, Hosting und dem EU AI Act ankommt.

Pragmatisch statt blockierend

Datenschutz soll Projekte möglich machen. Wir suchen den Weg, der rechtssicher ist und trotzdem ins Ziel führt.

So starten wir

  1. 1 Erstgespräch 30 Minuten: Wo stehen Sie, was ist Pflicht, was ist sinnvoll?
  2. 2 Bestandsaufnahme Wir sichten Verarbeitungen, Dienstleister und Dokumentation und zeigen die Lücken.
  3. 3 Bestellung Offizielle Benennung als externer DSB und Meldung an die Aufsichtsbehörde.
  4. 4 Laufende Betreuung Fester Ansprechpartner, regelmäßige Reviews und schnelle Hilfe bei Vorfällen.

Ihr Ansprechpartner

Benjamin Konopka ist Geschäftsführer von alm und seit über zehn Jahren im Datenschutz zu Hause. Er hat seine Expertise bereits zahlreichen Unternehmen zur Verfügung gestellt und verbindet als ehemaliger Frontend-Entwickler und zertifizierter KI-Innovationsmanager Technik und Recht.

Häufige Fragen

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Das hängt von Größe, Branche und Datenlage Ihres Unternehmens ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein festes monatliches Angebot ohne versteckte Stundenkontingente.

Intern oder extern, was ist besser?

Ein interner DSB braucht Fachkunde, Fortbildung und genießt besonderen Kündigungsschutz. Ein externer DSB bringt die Erfahrung sofort mit, ist unabhängig und flexibel kündbar.

Wie schnell können Sie starten?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Erstgespräch. Bei akuten Datenpannen helfen wir sofort.

Betreuen Sie auch Unternehmen, für die alm keine Software baut?

Ja. Die Rolle als Datenschutzbeauftragter ist eine eigenständige Leistung und nicht an ein Entwicklungsprojekt gebunden.

Lassen Sie uns über Ihren Datenschutz sprechen.

Ob Pflicht ab 20 Mitarbeitenden oder freiwillig für mehr Sicherheit: Wir klären in einem kurzen Gespräch, was Ihr Unternehmen braucht.

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